Zucht- und Eintragungsordnung
Die Zucht- und Eintragungsordnung (ZEO) des Österreichischen Kynlogenverbandes (ÖKV) regelt die Zucht des Österreichischen Pinschers gemäß dem von der Fèdération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Standards sowie die Eintragung der Österreichischen Pinscher in das Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB). Sie gilt für das Gebiet der Republik Österreich und ist für alle Verbandskörperschaften des ÖKV sowie für deren Mitglieder verbindlich.
Zuchtvoraussetzungen
Die zuchtmäßige Betreuung des Österreichischen Pinschers obliegt dem ÖKV, sodass die Zuchtvoraussetzungen für ÖKV betreute Rassen einzuhalten sind. Diese Voraussetzungen werden ergänzt durch die Ordnung zum Zuchttauglichkeitsverfahren für Österreichische Pinscher des Klubs für Österreichische Pinscher (KÖP), welche unabhängig von einer KÖP-Mitgliedschaft zu berücksichtigen ist.
Unser Ziel ist die Förderung einer einheitlichen Zuchtrichtung, basierend auf Gesundheit, rassetypischem Wesen und Aussehen. Wir unterstützen dich gerne auf dem Weg zur Zuchtzulassung, stehen für Trainings zur Verfügung und beraten dich bei der Auswahl eines geeigneten Deckrüdens.
Zucht
Mag. Katharina Wetzstein
Zuchtreferentin
E-Mail: office@oe-pinscher-klub.at
Tel.: +43 650 34 58 409
Hermine Anzengruber
Obfrau & Züchterin
E-Mail: office@oe-pinscher-klub.at
Tel.: +43 650 35 29 111
Training (Formwertbeurteilung und BH-VT)
Roswitha Wimmer
Ausstellungsreferentin & Züchterin
E-Mail: office@oe-pinscher-klub.at
Tel.: +43 664 73 86 24 11
Kriterien für die Ausstellung der Zuchtzulassung
Wir bieten allen Zuchtinteressierten (unabhängig einer KÖP-Mitgliedschaft) mindestens 1x jährlich die Möglichkeit die Formwertbeurteilung sowie den BH-VT im Rahmen der Klubschau an einem Tag zu absolvieren.
Für die Ausstellung der Zuchtzulassung sende bitte einen formlosen Antrag sowie alle Unterlagen und die Ahnentafel im Original an das Zuchtbuchreferat des ÖKV.
Kontakt:
Österreichischer Kynologenverband
Zuchtbuchreferat
Siegfried-Marcus-Straße 7
2362 Biedermannsdorf
Gesundheit
Wir legen großen Wert auf eine gesunde Rassehundezucht. Es ist kein Geheimnis, dass Rassehundezucht das Risiko der Verbreitung vererbbarer Krankheiten erhöht. Die Gründe dafür liegen unter anderem im Verlust der genetischen Diversität. Aus diesem Grund legen wir allen Züchtern des Österreichischen Pinschers nahe, zusätzlich zum obligatorisch vorgesehenen HD-Röntgen weitere Untersuchungen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse der Untersuchungen können anschließend bei der Verpaarungsempfehlung unter Berücksichtigung der Gesamtpopulation miteinbezogen werden.
Formwertbeurteilung
Für die Formwertbeurteilung solltest du mit deinem Hund folgendes üben:
- Laufen an der lockeren Leine (Ausstellungsleine erwünscht) im Ausstellungsring
- Anfassen durch eine fremde Person (ggf. von oben)
- Hodenkontrolle durch eine fremde Person
- Zahnkontrolle durch eine fremde Person
- Vermessen mittels Körmaß durch eine fremde Person
In den oben genannten Situationen darf dein Hund keinesfalls aggressiv reagieren. Er sollte möglichst freundlich, jedenfalls aber neutral dem Richter gegenüber auftreten.
Wesensüberprüfung BH-VT
Der Österreichische Pinscher wird in der FCI Klasse II, der Pinscher, Schnauzer, Molossoide und Sennenhunde als Begleit- und Wachhund geführt. Als Begleithund sollte er jedenfalls alltags- und verkehrstauglich sein. Zur Überprüfung der Verkehrstauglichkeit und des pinschertypischen Wesens ist der Verkehrsteil der BH-Prüfung deshalb für den Erhalt der Zuchtzulassung verpflichtend zu absolvieren.
Der Prüfungsablauf ist in der Österreichischen Prüfungsordnung (S. 17-19) des ÖKV geregelt.
Die Prüfung kann entweder im Rahmen der Klubschau oder an jeder dem ÖKV zugehörigen Hundeschule (ÖGV, SVÖ oder ÖRV) absolviert werden.
Zuchtstättenname
Es gilt die Zucht- und Eintragungsordnung des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV). Der Zuchtstättenname wird über Antrag an den ÖKV von der FCI vergeben bzw. geschützt. Der Antrag auf Zuchtstättennamenschutz ist mit dem vom ÖKV aufgelegten Formular vorzunehmen.
Vor Ausstellung der Zuchtstättenkarte hat jeder Züchter ein Erstzüchterseminar des ÖKV oder ein vergleichbares Seminar einer Verbandskörperschaft zu besuchen.
Unsere Empfehlung – Du solltest dich für ein solches Seminar anmelden und den Antrag auf Zuchtstättenname stellen, sobald du dir sicher bist, dass du mit deiner Hündin züchten möchtest. Abhängig vom Seminarangebot und von der Bearbeitungszeit deines Antrags auf Zuchtstättennamenschutz kann es mehrere Wochen in Anspruch nehmen, bis du deine Zuchtstättenkarte erhältst.
Wurfplanung
Die Population des Österreichischen Pinschers ist recht klein. Deshalb ist es umso wichtiger Rüde und Hündin stets unter Berücksichtigung der Gesamtpopulation zu verpaaren. Jedem Züchter legen wir ans Herz folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Erscheinungsbild, Wesen und Gesundheit aller bekannten Ahnen
- Verwandtschaftskoeffizient (genetische Diversität) der Zuchttiere
- ggf. Linienerhalt
- DLA-Haplotypen
- Wurfplanungen der Züchterkollegen im In- und Ausland
- Anzahl der Deckeinsätze unter Berücksichtigung der Nachzucht des favorisierten Rüdens